Bildungsscheck NRW
Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrende und Betriebe:
- Im individuellen Zugang können Sie, sofern Sie in NRW wohnen und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt, pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW bis zu zehn Bildungsschecks für Ihre Mitarbeiter/innen erhalten.
- Alle Förderbedingungen finden Sie ausführlich unter www.weiterbildungsberatung.nrw
Förderhöhe
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.
Wie erhalte ich den Bildungsscheck?
Wenn die Förderbedingungen auf Sie zutreffen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer der Beratungsstellen in NRW.
Informationen zum Programm erhalten Sie auch über die Telefonhotline unter 0211 837-1929 (Mo. - Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr).
Alle Angaben auf unserer Seite zum Bildungscheck NRW sind ohne Gewähr.