AGB
1. Vertragspartner
Vertragspartner für Mediationen, Ausbildungen, Workshops, Seminaren, Supervisionen und andere Veranstaltungen ist, wenn nicht anders angegeben, klären & lösen, Michael Cramer, Eßer, Kirchhoff, Pierau-Guerrero GbR, Gubener Straße 35 II, 10243 Berlin.
2. Zahlungsvereinbarung
Die Anmeldungen zu Seminaren und Ausbildungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bis Erreichung der max. Teilnehmerzahl berücksichtigt.
Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt auch die Zusendung der Rechnung, die zum angegebenen Zahlungsziel
sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist. Nur rechtzeitig vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.
Für Mediationen und Supervisonsprozesse erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss des Prozesses, bzw. nach jeweils drei Sitzungen.
Diese sind zum jeweiligen Zahlungsziel ohne Abzug zu bezahlen.
3. Leistungen bei Seminaren, Workshops und Ausbildungen
Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
- Moderation der Seminar-Veranstaltung.
- Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Seminarinhalte.
- Tagungs- und Seminartechnik
- Seminarbegleitende Unterlagen
4. Leistungen bei Mediationen, Coachings und Supervisionen
klären & lösen führt diese Veranstaltungen nach Absprache mit dem Auftraggeber durch. Wir schulden hierfür keinen Erfolg, sondern die absprachegemäße Durchführung.
5. Teilnehmerzahl bei Seminaren und Ausbildungen
Die Seminare werden in der Regel erst ab 6 Teilnehmern durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl ist für jede Veranstaltung
extra ausgeschrieben. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass. Die
Kurszeiten und der Veranstaltungsort können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden.
Für In-House-Veranstaltungen können in Absprachen andere Regelungen getroffen werden. Diese entnehmen Sie dann bitte dem jeweiligen Angebot.
6. Kursunterlagen
Als Kursunterlagen werden urheberrechtlich geschützt ausgegeben und sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung.
7. Stornierung
Bei Stornierung von Seminaren, die später als 7 Tage vor Seminarbeginn bei uns schriftlich eintrifft, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- €. Falls uns Ihre Absage später erreicht, berechnen wir die volle Teilnahmegebühr. Umbuchung und Stornierung bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch unsere Rückbestätigung. Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich. Für Mediationsausbildungen und Schulmediationsausbildungen gelten gesonderte Regelungen, die Sie bitte den entsprechenden Vertragsunterlagen entnehmen.
Mediations- oder Supervisionstermine, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sind voll zu bezahlen.
8. Ausfall der Veranstaltung
Sollten wir die Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.
9. Haftung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Für unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung. Ebenso übenhmen wir keine Haftung für Gegenstände, die in unsere Veranstaltungen mitgenommen werden.
10. Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Berlin, den 1.01.2020
klären & lösen GbR