FAQ
Für Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch unter 030-84 31 32 29.
Mediationsausbildung allgemein
- In aller Regel sind wir zu zweit da, so dass Sie gut unterstützt werden und Sie aus den Übungen heraus ein qualifiziertes Feedback bekommen.
- Selbstverständlich! Wir empfehlen in der Regel dies in der zweiten Ausbildungshälfte anzugehen, so dass Sie sich auch ausreichend sicher fühlen und auch Ihren Medianden eine gute Qualität bieten können. Während und nach der Ausbildung unterstützen wir Sie zudem bei Ihren ersten Fällen mit Rat und Tat.
- Wir besprechen in der Ausbildung, wie Sie bestmöglich einen ersten Fall akquirieren. Immer wieder nehmen wir (Ex)-Teilnehmer:innen aus Ausbildungen als Co-Mediator:innen mit bei realen Fällen oder vermitteln ihnen Fälle. Versprechen können wir dies allerdings nicht.
- In der Regel leider nein. Die Mediationsausbildung (200 Stunden) bei uns soll als Ganzes absolviert werden. Mehrmals im Jahr bieten wir aber mehrtägige Fortbildungen für Mediator:innen an. Diese werden von anerkannten Ausbildern BM geleitet. Sollten Ihnen Fortbildungsstunden fehlen, sind diese Seminare gut geeignet, um z.B. Stunden für die Lizensierung BM zu sammeln. Wir beraten Sie gerne.
- Die Intervisionsgruppen sind integraler Bestandteil der Ausbildung und treffen sich an selbstgewählten Orten und Zeiten jeweils zwischen den Ausbildungsmodulen. Wir empfehlen sich 2 - 2,5 Stunden zu treffen damit man auch wirklich ins üben kommt.
- Wir haben meist einige Teilnehmer:innen, die nicht aus Berlin, Köln oder Rostock kommen und einen langen Weg auf sich nehmen. Bislang haben sich für die Intervisionsgruppen immer gute Lösungen ergeben, die die Belastung auch in Grenzen gehalten haben. Viele Intervisionsgruppen finden mittlerweile auch über Zoom statt und funktionieren sehr gewinnbringend.
- Es hat sich als gut erwiesen die Wochenenden jeweils nachzubereiten und weiterführende Literatur zu lesen. Zudem müssen Sie, um das Zertifikat zu bekommen Zeit einplanen, um Ihre erste Mediation zu dokumentieren.
- Sie können versäumte Module in einer anderen Ausbildungsgruppe nachholen. Am schönsten ist es jedoch immer in der eigenen Gruppe. Unglücklich ist es in der Regel, das erste Modul, das letzte und die Ausbildungswoche in einer anderen Gruppe nachzuholen. In der Regel finden wir aber für alle eine gute Lösung.
- Wir bieten seit 2010 Mediationsausbildungen an und bislang sind alle Kurse zustande gekommen. Es ist eher so, dass sie frühzeitig ausgebucht sind.
- Alle Infos rund um das Stipendium finden Sie zum einen auf den Seiten der jeweiligen (Schul)-Mediationsausbildung, zum anderen auf der Überblicksseite zum Stipendium. Hier finden Sie auch alle Bewerbungsfristen.
Mediationsausbildung: Ausbildungswoche
- Die Ausbildungswoche findet in einem Seminarhaus außerhalb von Berlin oder Köln statt. Wir haben Häuser gefunden, in denen wir unter uns sind und in denen wir bekocht werden. Die Orte sind ca. 1,5 Stunden von Berlin oder Köln entfernt.
- Kein Problem! Bislang haben wir alles möglich machen können.
- Theoretisch ja. Praktisch ist es allerdings so, dass es nicht genügend Zimmer gibt, so dass jede:r ein Einzelzimmer bekommen kann. Die Ausbildungswoche ist nach dem 5. Modul. Bis dahin haben Sie Ihre Mitstreiter:innen in der Ausbildung schon ganz gut kennen gelernt. Sie werden sich also kein Zimmer mit wildfremden Menschen teilen müssen.
Abschluss der Mediationsausbildung
- Am Ende der Ausbildung bekommen Sie erst einmal eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Sobald Sie eine eigene Mediation als (Co-)Mediator:in durchgeführt und dokumentiert haben und diese supervidiert wurde, bekommen Sie ein Zertifikat von uns, mit dem Sie sich vom Bundesverband Mediation oder einem der anderen Fachverbände (BAFM, BMWA) oder über den Qualitäzsverbund Mediation lizensieren lassen können und / oder den Titel „zertifizierter Meditator / zertifizierte Mediatorin“ führen dürfen. Hierfür haben Sie ein Jahr nach Ende der Ausbildung Zeit. Danach können wir Ihnen kein Zertifikat mehr ausstellen. Der Gesetzgeber hat dies so geregelt.
- Ja, das ist kein Problem. Mediator:in ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Die Zertifizierung bzw. Lizensierung ist ein zusätzlicher Qualitätsnachweis.
- Unsere Ausbildungen entsprechen den Vorgaben der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz.
- Wir unterstützen Sie auch nach der Ausbildung weiter. Und zwar so, wie Sie das wünschen und im normalen Rahmen auch kostenfrei. Zum Beispiel können Sie sich, wenn Sie einen Fall haben, bei uns melden und wir beraten Sie gerne. In regelmäßigen Abständen bieten wir für fertige Mediator:innen zudem Supervision an. Dabei haben Sie die Gelegenheit, eigene Fälle vorzustellen oder von denen der anderen zu lernen. Und natürlich auch weitere Mediator:innen kennen zu lernen, von deren Erfahrungen zu profitieren und das eigene Netzwerk zu erweitern.
Bildungsurlaub
- Für die Mediationsausbildungen und unsere Fortbildungen können Sie Bildungsurlaub beantragen. Alle Infos hierzu finden Sie unter Bildungsurlaub. In der Regel beantragen wir die Anerkennung für Berlin von uns aus. Wenn Sie die Anerkennung für ein anders Bundesland benötigen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. In den meisten Ländern muss der Antrag 10 Wochen vor dem Beginn von uns gestellt werden.
- Es gibt außer in Bayern und Sachsen in allen Bundesländern Bildungsurlaub. Aufgrund der Gesetzgebung könnnen wir für NRW und Baden-Württemberg leider keine Anerkennungen bekommen.
- Auf der Seite Bildungsurlaub finden Sie alle Bescheide, die uns vorliegen zum Download. Sollten Sie eine Anerkennung in einem anderen Land benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Fortbildungen & Supervision
- Ja! Alle unsere Fortbildungen werden von qualifizierten Trainer:innen geleitet und Sie bekommen eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum auf dem Anmeldeformular an, denn das wird für die Teilnahmebescheinigung gebraucht.
- Ja. Die Supervisionen werden von anerkannten Ausbilder:innen BM und / oder Supervisor:innen DGSv geleitet. Wenn Sie einen Fall eingebracht und dieser bearbeitet wurde, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum auf dem Anmeldeformular an, das wird für die Bescheinigung nach MedG gebraucht.
- Sehr gerne. Sie können in diesem Fall andere mit einem Fall unterstützen und Ihr eigenes Wissen erweitern. Sie erhalten außerdem eine Teilnahmebescheinigung.
- Gerne können Sie mit uns auch einen anderen Termin vereinbaren. Unter Einzelsupervision für Mediator:innen können Sie sich selber einen Termin aussuchen und buchen. Oder schicken Sie uns eine Mail oder rufen uns an: (030-84 31 32 29).
Anmeldung & Rechnungen
- Füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus oder senden Sie uns eine Mail mit Ihren Kontaktdaten. Wie bestätigen den Eingang so schnell als möglich. Oder rufen Sie uns einfach an: (030-84 31 32 29)
- Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder über das Anmeldeformular, per E-Mail oder telefonisch (030-84 31 32 29) oder melden Sie sich für einen Infoabend an - die Daten stehen auf den Seiten der jeweiligen Ausbildungen. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Am Beginn steht immer ein persönliches Gespräch, so dass wir gemeinsam prüfen können, ob Ihre Erwartungen und unser Angebot zusammenpassen. Wir senden Ihnen im Anschluss daran einen Vertrag zu. Verbindlich angemeldet sind Sie erst mit Rücksendung des Vertrages.
- In der Regel versenden wir die Rechnungen für Fortbildungen und Mediationsausbildungen ca. vier Wochen vor Beginn. Die Supervisionsabende in Präsenz bezahlen Sie bitte am Termin in bar gegen Quittung. Für die Online-Supervisionsabenede versenden wir die Rechnungen im Anschluss an den Abend.
- Unseres Wissens nach, können Sie Fort- und Weiterbildungen nach steuerlich geltend machen.
- Die Rechnungen für Fortbildungen und Supervisionen enthalten MwSt. Die (Schul-)Mediationsausbildungen und die GFK-Grundausbildungen sind als beruflichen Bildungsmaßnahmen von der von der UmSt. befreit und enthalten deshalb keine MwSt.
- Bitte sprechen Sie uns an. Wenn Sie ein anderes Modell benötigen, z.B. weil Sie eine Förderung bekommen oder Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlt, finden wir gemeinsam mit Ihnen eine gute Lösung.