FAQ
Für Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch unter 030-84 31 32 29.
Mediationsausbildung allgemein
- In aller Regel sind wir zu zweit da, so dass alle gut unterstützt werden und du aus den Übungen heraus ein qualifiziertes Feedback bekommst.
- Selbstverständlich! Wir empfehlen in der Regel dies in der zweiten Ausbildungshälfte anzugehen, so dass du dich schon ausreichend sicher fühlst und auch deinen Medianden eine gute Qualität bieten kannst. Während und nach der Ausbildung unterstützen wir dich zudem bei deinen ersten Fällen mit Rat und Tat.
- Wir besprechen in der Ausbildung, wie du bestmöglich deine ersten Fall akquirieren kannst. Immer wieder nehmen wir (Ex)-Teilnehmer:innen aus Ausbildungen als Co-Mediator:innen mit bei realen Fällen oder vermitteln ihnen Fälle. Versprechen können wir dies allerdings nicht.
- Supervision ist Bestandteil der Ausbildung und ist in die Ausbildungsmodule integriert. Nach oder während der Ausbildung benötigst du zudem noch Supervision zu eigenen Fällen. Hierzu bieten wir unter anderem reglemäßige Supervisionsabende in Berlin und Köln an. Fünf Supervisionen sind in dem Ausbildungspaket enthalten.
- In der Regel leider nein. Die Mediationsausbildung (200 Stunden) bei uns soll als Ganzes absolviert werden. Mehrmals im Jahr bieten wir aber mehrtägige Fortbildungen für Mediator:innen an. Diese werden von anerkannten Ausbilder:innen BM geleitet. Sollten dir Fortbildungsstunden fehlen, sind diese Seminare gut geeignet, um z.B. Stunden für die Lizensierung BM oder die Zertifizierung nach dem MedG zu sammeln. Wir beraten dich gerne.
- Die Intervisionsgruppen sind integraler Bestandteil der Ausbildung und treffen sich an selbstgewählten Orten und Zeiten jeweils zwischen den Ausbildungsmodulen. Wir empfehlen sich 2 - 2,5 Stunden zu treffen damit man auch wirklich ins üben kommt.
- Wir haben meist einige Teilnehmer:innen, die nicht aus Berlin oder Köln kommen und einen langen Weg auf sich nehmen. Bislang haben sich für die Intervisionsgruppen immer gute Lösungen ergeben, die die Belastung auch in Grenzen gehalten haben. Viele Intervisionsgruppen finden mittlerweile auch über Zoom oder Teams statt und funktionieren sehr gewinnbringend.
- Es hat sich als gut erwiesen die Wochenenden jeweils nachzubereiten und weiterführende Literatur zu lesen. Zudem musst du, um das Zertifikat zu bekommen Zeit einplanen, um deine erste Mediation zu dokumentieren.
- Versäumte Module kannst du in einer anderen Ausbildungsgruppe nachholen. Am schönsten ist es jedoch immer in der eigenen Gruppe. Nicht so gut ist, das erste oder das letzte Modul oder die Inensivwoche in einer anderen Gruppe nachzuholen. In der Regel finden wir aber für alle eine gute Lösung.
- Wir bieten seit 2010 Mediationsausbildungen an und bislang sind alle Kurse zustande gekommen. Es ist eher so, dass sie frühzeitig ausgebucht sind.
- Alle Infos rund um das Stipendium findest du zum einen auf den Seiten der jeweiligen (Schul)-Mediationsausbildung, zum anderen auf der Überblicksseite zum Stipendium. Hier findest du auch alle Bewerbungsfristen.
Mediationsausbildung: Intensivwoche
- Die Ausbildungswoche findet in einem Seminarhaus außerhalb von Berlin oder Köln statt. Wir haben Häuser gefunden, in denen wir unter uns sind und in denen wir bekocht werden. Die Orte sind ca. 1,5 Stunden von Berlin oder Köln entfernt.
- Kein Problem! Und auch wenn du andere Bedarfe hast, bekommen wir das hin.
- Theoretisch ja. Praktisch ist es allerdings so, dass es nicht genügend Zimmer gibt, so dass jede:r ein Einzelzimmer bekommen kann. Die Intensivwochee ist nach dem 5. Modul. Bis dahin hast du deine Mitstreiter:innen schon ganz gut kennengelernt, du wirst dir also kein Zimmer mit wildfremden Menschen teilen müssen.
Abschluss der Mediationsausbildung
- Am Ende der Ausbildung bekommst du auf alle Fälle eine erst einmal eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung von uns mit der du loslegen kannst. Sobald du fünf Mediationen als (Co-)Mediator:in durchgeführt hast, die alle supervidiert und eine davon dokumentiert wurde, bekommst du dein Zertifikat ausgestellt und kannst dich "zertifizierte Mediator:in" nennen. Hierfür hast du drei Jahre nach dem Ende der Ausbildung Zeit. Das hat der Gesetzgeber so im Mediationsgesetz festgelegt. Zudem kannst du dich vom Bundesverband Mediation oder einem der anderen Fachverbände (BAFM, BMWA) oder über den Qualitätsverbund Mediation lizensieren lassen. Die Bedingungen sind ähnlich wie bei dem Verfahren zur zertifizierten Mediator / zur zertifizierten Mediatorin. Wir beraten dich gerne, was für dich sinnvoll ist.
- Ja, das ist kein Problem. Mediator:in ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Die Zertifizierung bzw. Lizensierung ist ein zusätzlicher Qualitätsnachweis.
- Unsere Ausbildungen entsprechen den Vorgaben der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz.
- Wir unterstützen dich auch nach der Ausbildung weiter. Und zwar so, wie du dir das wünschst und im normalen Rahmen auch kostenfrei. Zum Beispiel kannst du dich, wenn du einen Fall hast, bei uns melden und wir beraten dich gerne. In regelmäßigen Abständen bieten wir für fertige Mediator:innen zudem Supervisionsabende an. Darin kann man eigene Fälle vorstellen oder von denen der anderen lernen. Und natürlich auch weitere Mediator:innen treffen, von deren Erfahrungen profitieren und das eigene Netzwerk erweitern.
Bildungsurlaub
- Für die Mediationsausbildungen und unsere Fortbildungen kannst du je nach Bundesland Bildungsurlaub beantragen. Alle Infos hierzu findest du unter Bildungsurlaub. In der Regel beantragen wir die Anerkennung für Berlin von uns aus. Wenn du die Anerkennung für ein anders Bundesland benötigst, sprich uns bitte rechtzeitig an. In den meisten Ländern muss der Antrag 10 Wochen vor dem Beginn von uns gestellt werden.
- Es gibt außer in Bayern und Sachsen in allen Bundesländern Bildungsurlaub. Aufgrund der Gesetzgebung könnnen wir für NRW und Baden-Württemberg leider keine Anerkennungen bekommen.
- Auf der Seite Bildungsurlaub findest du alle Bescheide, die uns vorliegen zum Download. Solltest du eine Anerkennung in einem anderen Land benötigen, sprich uns bitte an.
Fortbildungen & Supervision
- Ja! Alle unsere Fortbildungen werden von qualifizierten Trainer:innen geleitet und du bekommst eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Bitte gib auch dein Geburtsdatum auf dem Anmeldeformular an, das wird für die Teilnahmebescheinigung gebraucht.
- Ja. Die Supervisionen werden von anerkannten Ausbilder:innen BM und / oder Supervisor:innen DGSv geleitet. Wenn du einen Fall eingebracht und dieser bearbeitet wurde, bekommst du eine entsprechende Bescheinigung. Bitte gib auch dein Geburtsdatum auf dem Anmeldeformular an, das wird für die Bescheinigung nach MedG gebraucht.
- Sehr gerne. Du kannst andere bei ihrem Fall unterstützen und dein eigenes Wissen erweitern. Zudem erhälst du eine Teilnahmebescheinigung.
- Gerne kannst du auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Unter Einzelsupervision für Mediator:innen kannst du dir selbst einen Termin aussuchen und buchen. Oder schicke und eine Mail oder rufe uns an: (030-84 31 32 29).
Anmeldung & Rechnungen
- Nutze einfach das Anmeldeformular aus oder sende uns eine E-Mail an info@klaeren-und-loesen.de mit deinen Kontaktdaten. Wie bestätigen den Eingang so schnell als möglich. Oder rufe uns einfach an: (030-84 31 32 29)
- Nimm einfach Kontakt mit uns auf, entweder über das Anmeldeformular, per E-Mail oder telefonisch (030-84 31 32 29) oder komme zu einem unserer Infoabende. Diese finden regelmäßig statt und sind alle parallel in Berlin, Köln und online. Gerne kannst du auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Am Beginn steht immer ein persönliches Gespräch, so dass wir gemeinsam prüfen können, ob deine Erwartungen und unser Angebot zusammenpassen. Im Anschluss daran senden wir dir einen Vertrag zu. Verbindlich angemeldet bist du erst nach der Rücksendung des Vertrages.
- In der Regel versenden wir die Rechnungen für Fortbildungen und Mediationsausbildungen ca. sechs Wochen vor Beginn. Für die Supervisionsabenede versenden wir die Rechnungen im Anschluss an den Abend.
- Unseres Wissens nach, können man Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen.
- Die Rechnungen für Fortbildungen und Supervisionen enthalten MwSt. Die (Schul-)Mediationsausbildungen und die GFK-Grundausbildungen sind als beruflichen Bildungsmaßnahmen von der von der UmSt. befreit und enthalten deshalb keine MwSt.
- Bitte sprich uns an, wenn du ein anderes Modell benötigst, z.B. weil du eine Förderung bekommst oder dein Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlt. In der Regel finden wir gute Lösungen für alle.